Gewerbliche Transporte sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Egal, ob die Ladung bei einem Unfall beschädigt wird oder bei einem Zwischenstopp gestohlen wird – in vielen Fällen kann der Fahrer des Frachttransports dafür haftbar gemacht werden, zumal die Warentransportversicherung lediglich den Verlust von unternehmenseigenen Waren abgedeckt. Das ist natürlich ein enormes finanzielles Risiko, das im Ernstfall die gesamte Existenz bedrohen kann. Aus diesem Grund ist im Transportgewerbe der Abschluss einer Frachtführerhaftpflicht-Versicherung sinnvoll, auch wenn sie nicht für jeden gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich
Wie bei den meisten anderen Versicherungen unterscheiden sich auch bei den Frachtführerhaftpflicht-Policen die Konditionen von Anbieter zu Anbieter teilweise erheblich. Das betrifft nicht nur die Höhe der Prämie, sondern vor allem auch die Art der Schäden, die übernommen werden, sowie die Höhe der möglichen Versicherungsleistungen. Zudem ist in den meisten Fällen ein Selbstbehalt vorgesehen, dessen Höhe ebenfalls variiert. Es ist deshalb unerlässlich, vor dem Vertragsabschluss verschiedene Frachtführerhaftpflicht-Versicherungen zu vergleichen, um den am besten zu der individuellen Situation passenden Tarif zu finden. Mehr dazu finden Sie bei FVO Versicherungsmakler GmbH & CO. KG.
Wer benötigt eine Frachtführerhaftpflicht-Versicherung?
Grundsätzlich können sich alle, die als Frachtführer tätig sind, mittels einer Frachtführerhaftpflichtversicherung absichern. Dabei gelten als Frachtführer nicht nur die Fahrer, die als selbständig tätige Spediteure oder Angestellte einer Spedition Transporte mit einem LKW durchführen. Auch Personen, die mit kleineren Fahrzeugen Waren transportieren oder ausliefern, können von einer Frachtführerhaftpflicht-Versicherung profitieren. Allerdings besteht nur beim Führen von Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen die Pflicht, eine solche Versicherung abzuschließen.
Welche Schäden deckt die Police ab?
Der wichtigste Bereich, den die Frachtführerhaftpflicht absichert, ist natürlich der Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung des Frachtguts. Dabei ist es unerheblich, wie es zu dem Schaden gekommen ist. Neben Beschädigungen beim Be- und Entladen sowie durch ein fehlerhaftes Absichern der Ladung sind also auch Diebstähle, Unfallschäden sowie Beschädigungen durch Hagel und andere Naturgewalten abgedeckt. Darüber hinaus umfasst die Frachtführerhaftpflicht-Versicherung aber auch Kosten, die durch eine verspätete Lieferung entstanden sind, sowie Vermögensschäden, die auf die Beschädigung oder den Verlust der transportierten Waren zurückgeführt werden können. Einige Versicherungsunternehmen bieten auch die Übernahme von Bergungs- und Beseitigungskosten an.
Bild: Bigstockphoto.com / desertsolitaire