Eine erhaltene Kündigung stellt für einen Arbeitnehmer stets eine enorme Belastung dar. Dabei können sowohl Zukunftsängste eine Rolle spielen, häufig empfinden Arbeitnehmer eine Kündigung aber auch als persönliche Kränkung und ungerechtfertigt. Tatsächlich sind viele Kündigungen in der Praxis ungerechtfertigt beziehungsweise unwirksam. Welche Möglichkeiten Sie haben, gegen eine solche ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen, wird in diesem Beitrag erklärt.
Vereinfacht gesagt kann eine Kündigung in zweierlei Hinsicht ungerechtfertigt oder unwirksam sein. Entweder ist der Arbeitgeber überhaupt nicht berechtigt dem Arbeitnehmer zu kündigen – zum Beispiel, weil ein dafür erforderlicher triftiger Grund schlichtweg nicht vorliegt. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zwar grundsätzlich kündigen, er hat jedoch das dafür vorgeschriebene gesetzliche Verfahren nicht eingehalten. Unbedingt unterschieden werden müssen zudem ordentliche und außerordentliche Kündigungen, die sich in Sachen Kündigungsfrist und Kündigungsgrund grundlegend unterscheiden und völlig unterschiedliche Voraussetzungen haben.
Wichtig: In Deutschland existieren eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die es bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten gilt – auch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte muss stets im Blick behalten werden. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern ist der Arbeitnehmerschutz in Deutschland durchaus ausgeprägt. Aufgrund der Komplexität der Materie ist die Einschaltung eines Anwalts für Arbeitsrecht in vielen Fällen sinnvoll und ratsam.
Wollen Sie gegen eine Kündigung vorgehen, sollten Sie sich nicht zu viel Zeit lassen. In den allermeisten Fällen wird eine Kündigungsschutzklage das Mittel der Wahl sein. Mit dieser können Sie vor einem Arbeitsgericht überprüfen und gerichtlich klären lassen, ob die gegen Sie ergangene Kündigung gerechtfertigt beziehungsweise wirksam ist. Jedoch muss die Kündigungsschutzklage spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam – selbst dann, wenn die Kündigung eigentlich ungerechtfertigt oder unwirksam war.
Wichtig: Entscheidend für den Lauf der Frist ist der Zugang der Kündigung – also etwa das Einlegen des Schreibens in Ihren Briefkasten. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es gerade nicht an – hier haben sich bereits viele Arbeitnehmer verzockt. Grundsätzlich läuft die Frist übrigens auch, wenn Sie sich im Urlaub befinden. Hier kann mit anwaltlicher Hilfe unter Umständen das Verpassen der Frist jedoch noch gerettet werden.
Auf keinen Fall sollten Sie eine Kündigung einfach hinnehmen. Selbst dann nicht, wenn Ihnen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses recht ist. Denn eine Kündigungsschutzklage kann nicht nur auf eine Weiterbeschäftigung gerichtet sein, auch im Hinblick auf eine mögliche Abfindung ergeben sich hieraus häufig finanziell attraktive Verhandlungsmöglichkeiten. Neben einer Kündigungsschutzklage bieten sich in geeigneten Fällen auch außergerichtliche Verhandlungen im Sinne einer gütlichen Einigung an – hier sollte ebenfalls nicht auf eine anwaltliche Vertretung und Beratung verzichtet werden. Zudem sollte man stets Kontakt zu der zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen und sich nach Rücksprache gegebenenfalls arbeitssuchend melden, um eventuelle spätere Sperrzeiten beziehungsweise eine Anspruchskürzung zu vermeiden. Ist ein Betriebsrat vorhanden, kann auch dieser regelmäßig wertvolle Informationen liefern.
Wichtig: Auch wenn die Kündigung noch so ärgerlich ist, wichtig ist vor allem zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren. Emotionale Äußerungen und Handlungen sind oftmals nicht mehr rückgängig zu machen und können verheerende Konsequenzen haben. Führen Sie sich auch vor Augen, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber möglicherweise noch Wochen oder Monate zusammenarbeiten müssen. Auch im Hinblick auf eine angemessene Abfindung ist eine gewisse Ruhe stets ein guter Berater.
Eine pauschale Aussage über die Erfolgsaussichten des Vorgehens gegen eine Kündigung wäre unseriös – denn entscheidend sind stets die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Es lässt sich jedoch auf der einen Seite festhalten, dass viele in der Praxis ausgesprochene Kündigungen tatsächlich ungerechtfertigt sind. Auf der anderen Seite macht sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts – gerade auch in finanzieller Hinsicht – fast immer bezahlt. Je länger Sie in einem Betrieb tätig sind, und je mehr Mitarbeiter der Betrieb hat, desto besser sind die Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen.
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