Steuererklärung 2016: Was lässt sich absetzen?

Steuererklärung 2016: Was lässt sich absetzen?

Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung ins Haus und mit ihr die Frage, wie viel man wohl diesmal nachzahlen muss. Oder aber auch, mit den richtigen Angaben, wie viel man zurückerhält. Wir zeigen, was Sie dieses Jahr alles von der Steuer absetzen können, um kräftig zu sparen.

Was bedeutet “von der Steuer absetzen” eigentlich?

“Von der Steuer absetzen” bedeutet, von allen zu versteuernden Einnahmen, die man erzielt hat, so viele Ausgaben wie möglich abzuziehen, um so wenig Steuern wie möglich extra zu zahlen, abseits der Lohnabgaben. Diese Ausgaben erfasst man in der Steuererklärung, wobei man bis zu einem Steuerfreibetrag von aktuell 8.652 Euro sogar ganz ohne Steuerzahlung wegkommt. In den allermeisten Fällen überschreitet man diesen Betrag jedoch und so sollten alle möglichen Ausgaben zusammengesucht werden. Dabei können auch Steuerberater oder Lohnsteuervereine herangezogen werden, um selbst nicht rechnen zu müssen – diese geben über unsere Tipps hinaus auch noch viele weitere Infos, z. B. was man mit Kaufen und Investieren an Steuern sparen kann. Was die besten Sparchancen bietet, erfahren Sie nachfolgend.

Arbeitszimmer absetzen

Die Sache mit dem Arbeitszimmer hat sich seit einem letzten Urteil des Bundesfinanzhofes etwas verschärft. Nur noch Räume, die ausschließlich zur Arbeit genutzt werden, gelten als Arbeitszimmer und damit als absetzbar. Räume, die dagegen nur teilweise zur Arbeit genutzt werden – wie zum Beispiel die Arbeitsecke oder das Durchgangszimmer – sind in der Steuererklärung nicht relevant. Wer zum Teil tatsächlich daheim arbeiten muss, etwa als Lehrer oder Außendienstler, kann maximal 1.250 Euro absetzen – eine schriftliche Erklärung vom Arbeitgeber über die Notwendigkeit der Heimarbeit ist aber hilfreich, um die Abwicklung positiv zu beenden. Ansonsten gilt: Kosten, die man direkt oder anteilig dem Arbeitszimmer zuordnen kann, können als Werbungskosten erfasst werden.

Außergewöhnliche Belastungen absetzen

Ein weiterer Punkt, mit dem recht viel abgesetzt werden kann, sind außergewöhnliche Belastungen. Dazu zählen beispielsweise Krankheitskosten. Wollen Steuerzahler außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eintragen, müssen sie mit einer Einschränkung leben: Man kann die Kosten nicht in voller Höhe absetzen. Erst die Kosten, die eine sogenannte zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, sind absetzbar. Sonstige außergewöhnliche Belastungen finden Sie hier.

Bewerbungskosten absetzen

Deutschlands Finanzämter erlauben es, alle Kosten, die mit einer Bewerbung zusammenhängen, vollständig in der Steuererklärung zu erwähnen. Schwierig wird es nur, alle Ausgaben zu belegen. Im Falle, dass tatsächlich Belege fehlen, werden pauschal 2,50 Euro pro elektronischer Bewerbung und 8,50 Euro pro postalischer Bewerbung gewährt. Eventuell kann dies sogar ertragsreicher sein, als alle Kosten einzeln aufzurechnen. Als Nachweise genügen Kopien der Bewerbungsschreiben und Antworten seitens der Unternehmen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Für jede Haushalts- oder Pflegehilfe kann man maximal 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Die typischen haushaltsnahen Dienstleistungen sind Haushaltshilfen, Pflegeleistungen oder laufende Gartenarbeiten. Wer eine Therme im Haus oder der Wohnung hat, die einmal im Jahr vom Handwerker gewartet wird – auch das gilt als haushaltsnahe Dienstleistung, genau wie viele andere Handwerker- und Sanitärarbeiten.

Steuerberaterkosten absetzen

Sofern Sie einen Steuerberater beauftragen, die Steuererklärung für Sie zu erledigen, fallen natürlich auch hier Kosten an. Diese Kosten können zum Teil in der nächsten Steuererklärung erwähnt werden. Sollten Sie sich keinen Steuerberater leisten können oder wollen, so erleichtert auch ein gutes Lohnsteuerprogramm die Arbeit.

Sonstige Kosten absetzen

Auch weitere Bereiche bieten hohes Sparpotenzial. Etwa können bis zu 4.000 Euro für die Betreuung von eigenen Kindern abgesetzt werden oder auch Kosten für Renovierungen und Montagen mit maximal 1.200 Euro. Dann gibt es auch noch die klassische Pendlerpauschale – entweder bei kurzen Anfahrtswegen in Form der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro oder aber genau aufgerechnet, und zwar mit 30 Cent pro Kilometer, den man eine Strecke pro Arbeitstag gefahren ist. Auch Telefon- und Internetkosten sind pauschal mit bis zu 20 Euro pro Monat dabei. Beim Thema Umzug bleiben zum Beispiel noch die Maklercourtage und eigentliche Umzugskosten (z. B. für den Transporter).

Mit diesen Tipps können Sie bereits eine Menge sparen, aber schauen Sie noch über den Tellerrand hinaus, es gibt noch weitaus mehr versteckte Potenziale.

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