Um an einer Immobilie Renovierungen vorzunehmen, kann der Eigentümer einen Renovierungskredit aufnehmen. Da solche Maßnahmen zu einem beträchtlichen Kostenfaktor werden können und wenn entsprechende Rücklagen fehlen, ist ein Renovierungskredit eine gute Alternative.
Ein unbesicherter Kredit
Der von den Banken und Sparkassen angebotene Renovierungskredit ist ein sogenannter unbesicherter Kredit. Dieser wird nicht im Grundbuch eingetragen. Alle Maßnahmen, mit dem der Wert einer Immobilie erhalten wird, fallen unter den Begriff Renovierung. Dazu gehören auch Schönheitsreparaturen wie Tapezieren und Streichen oder das Auswechseln der alten Türen wie auch das Verlegen von neuen Fußböden. Abzugrenzen ist der Renovierungskredit von einem Modernisierungskredit. Der würde echte bauliche Veränderungen mit sich bringen und den Wert einer Immobilie erhöhen. Auch wenn beide in den Zinskosten nur geringfügig abweichen, sind sie unterschiedlich.
Kleine Kreditsumme mit langer Laufzeit
Ein Darlehen für Renovierungsarbeiten wird von den Banken und Sparkassen bereits für kleinere Kreditsummen gewährt. Dabei werden von den Instituten in der Regel lange Laufzeiten angeboten, um die Kreditraten niedrig zu halten. Bevor ein Renovierungskredit bewilligt wird, muss der Immobilienbesitzer im Vorfeld Kostenvorschläge über die auszuführenden Maßnahmen einreichen.
Verbrauch von Kreditgeldern ist nachzuweisen
Der Kreditgeber verlangt nach der Auszahlung üblicherweise die Rechnungen für die verwendeten Materialien und die geleisteten Arbeiten zur Vorlage. Dies dient als Nachweis, dass der Renovierungskredit zu Recht beantragt worden ist. Außerdem erhält das finanzierende Institut mit der bestätigten Durchführung der Renovierungsarbeiten eine optimale Sicherheit für die Absicherung des Renovierungskredits. Dafür werden die Zinsen im Allgemeinen günstiger sein als bei einem klassischen Ratenkredit. Umgangssprachlich wird auch ein herkömmlicher Ratenkredit, den Verbraucher, die nicht Immobilienbesitzer sind, für die Renovierung ihrer gemieteten Wohnung oder ihres gemieteten Hauses (beispielsweise für das Streichen der Wände, eine neue Küche oder neue Möbel) als Renovierungs- oder Wohnkredit bezeichnet. Hier profitiert der Antragsteller nicht von den günstigeren Konditionen. Über einen Online-Kreditvergleich können Sie die Angebote der verschiedenen Banken für Renovierungs- und Wohnkredite schnell miteinander vergleichen.