Reiseschutz in der Kreditkarte – genügt das?

Reiseschutz in der Kreditkarte – genügt das?

Muss ich noch extra eine Reiseversicherung abschließen, wo ich doch schon Reiseschutz in meiner Kreditkarte eingeschlossen habe? Diese Frage lässt sich mit einer Prüfung der in der Kreditkarte inkludierten Versicherungsleistungen relativ einfach beantworten.

So sollten in jedem Fall folgende Leistungen für Ihren Urlaub in der Kreditkarte abgesichert sein:

  • – Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung
  • – Auslandskrankenversicherung inklusive medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport

Wenn diese Leistungen in ihrer Kreditkarte enthalten sind, ist das schon mal eine gute Basis für einen entspannten Urlaub. Sie müssen jedoch darüber hinaus weiterhin prüfen ob diese Reiseschutzleistungen nur für Sie als Einzelperson oder auch für die ganze Familie gelten. Es nützt wenig wenn nur Sie alleine im Urlaub auf der sicheren Seite stehen.

Ebenso zu bedenken gilt, dass Reiseversicherungen in Kreditkarten oftmals eine hohe Selbstbeteiligung haben, die sie dann im Schadensfall aus eigener Tasche bezahlen müssen. Wenn Sie beispielsweise eine medizinische Behandlung im Ausland benötigen und dann dabei 100,- € Selbstbeteiligung tragen müssen, hätte sich doch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für neun Euro im Jahr gelohnt.

Selbiges gilt für die Reiserücktrittsversicherung, bei der sie möglicherweise von anfallenden Stornokosten 20 % Selbstbeteiligung tragen müssen. Eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung für die ganze Familie ohne Selbstbehalt  ist schon für knapp 100,- € im Jahr erhältlich. Schlussendlich hat auch ein Gerichtsurteil im Jahr 2014 bestätigt, dass die Reisebuchung komplett mit ihrer Kreditkarte bezahlt werden muss, um auch die beinhalteten Reiseschutz Leistungen auszulösen. Haben Sie beispielsweise die Anzahlung  im Reisebüro mit EC Karte geleistet und nur Restzahlung mit Kreditkarte so greift die inkludierte Reiseversicherung nicht!

Beim aktuellen Auslandskrankenversicherungs-Test 2014 hat die Stiftung Warentest noch einmal darauf hingewiesen, die Auslandskrankenversicherung immer wieder neu abzuschließen, um auch in den Genuss von ständig  verbesserten Versicherungsbedingungen zu kommen. Die Versicherungsbedingungen in einer Kreditkarte sind üblicherweise sehr veraltet, denn eine Änderung müsste allen Kreditkartenbesitzern mitgeteilt werden und dies würde einen hohen finanziellen und logistischen Aufwand für die ausgebende Bank bedeuten. Deshalb werden die Versicherungsbedingungen lieber in der alten Form belassen und das über Jahre hinweg.

Wir empfehlen also sich nicht alleine auf den Reiseschutz der Kreditkarte zu verlassen, die Leistungen sorgfältig zu prüfen und gerade bei der Auslandskrankenversicherung doch einen eigenen speziellen Auslandskrankenschutz abzuschließen. Er ist nicht teuer und bietet wesentliche Vorteile, wie einen inkludierten medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport.

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