Harz IV: Strom ist kein Luxusgut

Harz IV: Strom ist kein Luxusgut

In den vergangenen Jahren ist vieles teurer geworden. Der Strom gehört eindeutig dazu. Über den Harz-IV-Regelsatz ist diese Erhöhung nicht abgedeckt. Daher können immer mehr Arbeitslose ihre Rechnungen nicht begleichen. Strom ist in unserer heutigen Zeit jedoch kein Luxusgut mehr. Der paritätische Gesamtverband fordert die Politik zum Handeln auf. Das Ziel soll eine Reform sein, welche den Harz- IV-Empfängern eine Entlastung beschert.

Ohne Strom können Lebensmittel nicht haltbar gemacht werden, die Leute sitzen im Dunkeln und frieren. Energie ist daher kein Luxusgut, sondern gehört wie das Dach über dem Kopf zum Minimum der Existenz. Jährlich wird ca. 345.000 Haushalten die Energie abgestellt. Grund sind unbezahlte Rechnungen.

Die Forderung des Verbands ist eine Leistungserbringung weg vom Regelsatz. Energiekosten sind individuell und lassen sich nicht mit Pauschalen vergüten. Daher sollten diese in voller Höhe vom Staat getragen werden. Bei den Heizkosten wird bereits auf diese Art und Weise verfahren.

Aktuell sind im Regelsatz 33 Euro für die Stromversorgung vorgesehen. Tatsächlich werden jedoch 116 Euro pro Jahr durchschnittlich vom Arbeitslosengeld II für das Bezahlen der Stromkosten aufgewendet. Dies führt zu einem Ungleichgewicht und das Geld fehlt an anderer Stelle.

Besonders der Osten Deutschlands ist betroffen. Dort liegt der Strompreis um vier Prozent über dem Mittelwert. Die monatlichen Aufwendungen, die ALG-2-Bezieher dort aus eigener Kasse zahlen müssen, liegen im Durchschnitt bei 10,50 Euro. Zudem wird Arbeitslosen ein Wechsel zu einem günstigen Anbieter oft verwehrt. Denn diese bestehen häufig die standardmäßig durchgeführt Bonitätsprüfung nicht (Infos über Strom bei schlechter Schufa gibt es hier: http://www.strom-anmelden.eu/#stromanbieter-bei-schlechter-schufa) und werden für einen Wechsel daher nicht zugelassen.

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