In der Schweiz gelten strenge Regelungen für Konsumentenkredite. Sie sollen in erster Linie den Verbraucher schützen, zum Beispiel, indem die Gesamtkosten eines Kredits und der effektive Jahreszins anzugeben sind, bei der Finanzierung von Waren und Dienstleistungen auch der Barzahlungspreis, damit ein echter Vergleich möglich ist. Außerdem ist eine Kreditvergabe verboten, wenn sie zu einer Überschuldung führen würde. Darauf muss der Kreditinteressent sogar ausdrücklich hingewiesen werden, bestimmt Artikel 3 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Kredit online beantragen
Die Kehrseite dieser vorsichtigen Gesetzesvorschriften ist, dass die Kreditaufnahme erschwert wird, insbesondere bei nicht optimaler Bonität. Kreditvermittler im Internet helfen durch den Paragrafendschungel. Wer beispielsweise einen günstigen Kredit bei Kredit Fachmann aufnehmen möchte, findet dort detaillierte Hinweise über die zu erfüllenden Voraussetzungen. Zugleich suchen die Spezialisten unter den vielen kooperierenden Banken die besten Anbieter. Das spart bei der Finanzierung viel Geld.
Der Ablauf bei einem Schweizer Online-Kredit ist in der Regel so, dass zunächst via Formular auf der jeweiligen Webseite die Angaben zur gewünschten Darlehenssumme, Laufzeit, Einkommen etc. gemacht werden. Nach Absenden des Online-Formulars erfährt der Antragsteller schon nach relativ kurzer Zeit, ob eine Kreditaufnahme möglich ist und erhält im positiven Fall ein oder – je nach Kreditportal – mehrere Angebot(e). Hat sich der Kreditnehmer entschieden, schickt er die Kreditunterlagen ein. Nach Ablauf einer in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebenen 14-tägigen Widerrufsfrist wird das Geld ausbezahlt.
Zuerst wird die Kreditfähigkeit überprüft
Die erste Hürde, die ein Schweizer Kreditnehmer überwinden muss, ist die Prüfung seiner Kreditfähigkeit – unabhängig davon, ob der Kreditantrag persönlich bei einer Bank oder online gestellt wird. Gesetzlich geregelt ist, dass ein Darlehen nur an Volljährige vergeben wird und der Schuldner die Kreditsumme einschließlich der Zinsen innerhalb von drei Jahren zurückzahlen können muss. Viele Banken gehen aber über diesen Mindeststandard deutlich hinaus. Sie verlangen etwa ein Mindestalter von 25 Jahren, einen Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein seit mindestens einem Jahr, die Schweizer Staatsbürgerschaft oder alternativ einen Niederlassungsausweis der Aufenthaltskategorien B oder C, ein Schweizer Bankkonto sowie ein regelmäßiges Einkommen in bestimmter Mindesthöhe, zum Beispiel 2.800 CHF brutto monatlich. Nachgewiesen wird die Erfüllung dieser Voraussetzungen durch Vorlage von Ausweispapieren, Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen. Schon ein selbstständig Erwerbender wird bei vielen Schweizer Banken Schwierigkeiten haben, selbst bei gut laufenden Geschäften und hohem Einkommen. Dem Kreditgeber fehlen hier Sicherheit und Regelmäßigkeit des Geldflusses.
“Schweizer Kredite” für Ausländer
Die genannten Punkte zeigen übrigens, dass der deutschen Kunden – als Königsweg an der Schufa vorbei – angepriesene Schweizer Kredit häufig nicht zustande kommen wird. Zwar gibt es seriöse Vermittler in Deutschland, die Darlehen einiger Anbieter aus der Schweiz oder aus Liechtenstein vermitteln, aber die Bonitätskriterien sind eher strenger als in Deutschland. Auch wenn die Schufa-Daten in der Schweiz keine Rolle spielen, findet sehr wohl eine Überprüfung der monetären Verhältnisse des Interessenten statt. Viele von ihnen scheitern schon an der nötigen Kreditfähigkeit. Wer jedoch über ein entsprechendes und sicheres Einkommen verfügt, hat als Deutscher in der Schweiz auch bei negativen Schufa-Einträgen gute Chancen auf eine Kreditbewilligung.
Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit unterscheiden
Nach Feststellung der formalen Kreditfähigkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und den internen Richtlinien der Bank folgt die zweite Hürde, die Prüfung der Kreditwürdigkeit. Gemeint ist damit die nicht nur die Fähigkeit zur Begleichung der Schulden aufgrund der Einnahmesituation. Den Einkünften werden feste Ausgaben gegenübergestellt. Die Bank beurteilt anhand des verbleibenden verfügbaren Einkommens, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls ist, zum Beispiel aufgrund unerwarteter finanzieller Verpflichtungen oder weil Einkommen plötzlich wegfällt. Neben der objektiven finanziellen Möglichkeit, für Tilgung und Zinsen aufzukommen, wird in der Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonitätsprüfung) aber auch die subjektive Seite beleuchtet: Ist der Schuldner überhaupt gewillt, seine Verpflichtungen zu erfüllen? Die Zahlungsmoral lässt sich anhand von Daten der Vergangenheit überprüfen. Hier kommt die ZEK ins Spiel, die Zentralstelle für Kreditinformation. Rund neunzig Schweizer Finanzdienstleister sind in diesem Verein organisiert. Sie speichern Informationen über 1,5 Millionen Schweizer Privatkunden sowie in geringerem Umfang auch über juristische Personen und tauschen diese aufgrund von mehreren Millionen Anfragen pro Jahr untereinander aus. Nicht nur bei Kreditanfragen, auch bei Kontoeröffnungen oder der Ausgabe von Kreditkarten ist die ZEK involviert. Das System ist datenschutzrechtlich abgesichert, eine Weitergabe von Kredit- und Bonitätsinformationen an Dritte erfolgt nicht.
Während als Ergebnis der Kreditfähigkeitsprüfung die grundsätzliche Entscheidung zur Kreditvergabe getroffen wird, wirkt die Bonitätsprüfung zusätzlich auf die Konditionen des Darlehensvertrags. Eine Ablehnung des Kreditwunschs ist immer noch möglich, zum Beispiel wenn einem guten Einkommen außergewöhnliche Belastungen wie eine hohe Miete und bereits laufende Kreditzahlungen gegenüberstehen, und wenn in der Vergangenheit Rechnungen häufig erst im Mahnverfahren beglichen wurden. Meist wird es aber so sein, dass ein Kredit generell möglich ist. Die Bonität beeinflusst aber die maximale Kreditsumme, die zugestandene Laufzeit und natürlich die Zinsen.
Konditionen mit Sicherheiten verbessern
Zinsen sind nicht nur ein Entgelt für das Ausleihen von Kapital, sondern auch ein Ausgleich für das Risiko des Kreditgebers, dass die Zahlungen ganz oder teilweise ausfallen. Je höher dieses Risiko ist, desto höher ist auch der Zins. Meist sind Darlehen nur durch die persönliche Bonität des Schuldners gesichert, also im Wesentlichen durch seine Arbeitskraft und das daraus erzielte Einkommen. Gibt es hier Probleme, kann eine andere Person mit besserer Bonitätseinschätzung als weiterer Kreditnehmer oder Bürge dem Darlehensvertrag beitreten. Auch eine Sicherung durch Sachwerte ist möglich. Besonders bekannt ist die Grundpfandverschreibung bei Immobilienfinanzierungen. Aber auch bewegliche Sachen, sogenannte Fahrnisse, können der Kreditsicherung dienen. Beim Kauf von Konsumgütern auf Raten wird häufig ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Das im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelte Faustpfandrecht wird zunehmend von der zwar nicht im Gesetz erwähnten, aber allgemein als zulässig angesehenen Sicherungsübereignung nach deutschem Vorbild abgelöst. Dabei bleibt der Kreditnehmer zum Beispiel beim Autokredit zwar Besitzer des Kraftwagens und darf ihn nutzen, Eigentümer ist aber während der Kreditlaufzeit die finanzierende Bank. Wertpapiere können im Rahmen einer Sicherungszession beliehen werden und dienen so zur Verbesserung der Zinskonditionen.
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