Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) war ein deutsches Gesetz, das die Tätigkeit von Kapitalanlagegesellschaften regelte. Die im KAGG enthaltenen Vorschriften betrafen sowohl die Kapitalanlagegesellschaften selbst als auch die von diesen verwalteten Sondervermögen. Zu den Letzteren zählen neben Investmentfonds für Privatanleger (Publikumsfonds) auch die sogenannten Spezialfonds, an denen sich ausschließlich institutionelle Investoren beteiligen dürfen.
Investmentgesetz löste KAGG ab
Mit dem im Jahr 2003 verabschiedeten Investmentmodernisierungsgesetz ist das KAGG durch das Investmentgesetz (InvG) ersetzt worden, das zum 1. Januar 2004 in Kraft trat und seither die wesentliche rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Kapitalanlagegesellschaften bildet. Im Zuge der Umsetzung der AIFM-Richtlinie in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die bis Juli 2013 abzuschließen ist, wird das deutsche Investmentgesetz jedoch voraussichtlich durch die Vorschriften eines neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) ersetzt werden. Dies geht aus dem Ende Juli 2012 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie hervor, den das BMF Anfang November 2012 noch einmal in einer überarbeiteten Fassung vorgelegt hat.
KAGB wird “Nachfolger” von KAGG und Investmentgesetz
Demnach wird das KAGB – ähnlich wie auch das KAGG und das InvG – eine Reihe von Vorschriften enthalten, die die Tätigkeit der Kapitalanlagegesellschaften in Deutschland betreffen. Geregelt werden beispielsweise der Status der Sondervermögen, deren Management und deren zulässige Investitionen sowie wesentliche Anforderungen an die Verkaufsprospekte und an die Berichterstattung der Kapitalanlagegesellschaft gegenüber den Anlegern ihrer Fonds. Während sich das KAGG und das InvG jedoch ausschließlich auf die Kapitalanlagegesellschaften und die von diesen aufgelegten Fonds bezogen, soll das KAGB darüber hinausgehen und eine einheitliche Rechtsgrundlage auch für andere Kapitalanlageprodukte – wie beispielsweise geschlossene Fonds – darstellen.
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