Wer sein Leben lang gearbeitet hat, spielt unter Umständen mit dem Gedanken, die Rente mit 58 Jahren zu beginnen, statt mit 60, 65 oder sogar erst 67 Jahren. Doch ein früherer Eintritt in die Rente hat weitreichende Konsequenzen, die wohl überlegt sein sollten, bevor diese Entscheidung getroffen wird.
Änderungen der Rentengesetze
Die gesetzliche Rente ist instabil. Nicht nur das Alter wird stetig vom Gesetzgeber angehoben, auch die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenkasse sind nicht mehr vorhersehbar. Dies wirkt sich nicht nur auf alle Arbeitnehmer aus, sondern ebenfalls auch auf Arbeitslose und Arbeitslosengeld II Empfänger. Konnte beispielsweise bis zum Jahr 2007 ein Arbeitsloser oder Arbeitslosengeld II Empfänger noch ohne Übergang in die Frührente wechseln, ohne dass dafür Abschläge fällig wurden, so ist dies in der heutigen Zeit nicht mehr möglich. Auch der Anspruch, in sie sogenannte Frührente zu gehen, hat für einen Großteil der Bevölkerung seine Gültigkeit verloren.
Frührente und ihre Folgen
Lediglich diejenigen, welche entweder über einen langen Zeitraum arbeitslos sind oder ihre Tätigkeit nur noch eingeschränkt oder auch gar nicht mehr verrichten können, haben den Anspruch, in Frührente zu gehen. Die Ausnahme dieser Regelung bilden noch wenige Betriebe, welche ihren Arbeitnehmern die Rente mit 58 Jahren anbieten. Jedoch wird dieses Angebot nur sehr selten genutzt. Grund dafür ist häufig der Rentenabschlag, welcher derzeitig bei rund 3,6 Prozent jährlich liegt. Da zudem dieser Abschlag auf die komplette restliche Rentenzeit angerechnet wird – auch, wenn das reguläre Alter erreicht wurde – hat dies für einen Rentner zusätzliche erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge.