Familienversicherung: Einkommensgrenze im Blick behalten
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner kostenlos mitversichern. Dazu müssen die Familienmitglieder in Deutschland leben, Kinder dürfen das 23. Lebensjahr, bzw. das 25. Lebensjahr bei Auszubildenden oder Studierenden, nicht überschritten haben. Berufstätigkeit und eigenes Einkommen der…