„Nur der Tod ist umsonst“, titelte Thomas Rickman in seinem Abenteuerfilm aus dem Jahr 1984. Das mag stimmen, aber er verursacht erhebliche Folgekosten. 10.000 Euro betragen hierzulande die sogenannten gewöhnlichen Beerdigungskosten. Der Betrag wird amtlich festgelegt und regelmäßig überprüft. Benötigt wird er insbesondere für die Gestaltung von Versicherungen wie der Sterbegeldversicherung und der Kinderunfallversicherung.
Die durchschnittlichen Bestattungskosten in Deutschland können davon abweichen. Es gibt erhebliche regionale Unterschiede, allein schon wegen der individuellen Gebührenordnungen der Städte und Gemeinden. So kostet die Bestattung in München mit Nutzung der allgemeinen Friedhofseinrichtungen 550 Euro (Stand Februar 2020). Die Gebühren für ein Erdgrab betragen 35 Euro pro Jahr der Ruhezeit. Gute Plätze sind nicht nur im Konzert teuer – ein Grab in der ersten Reihe schlägt mit beinahe dem doppelten Preis zu Buche. München schneidet hier vergleichsweise günstig ab: Im achtzig Kilometer entfernten Augsburg sind für die Sargbestattung 870 Euro fällig, und auch die Grabnutzung ist mit 43 Euro pro Jahr deutlich teurer.
Mit diesen Kosten muss man rechnen
Die Kosten in Zusammenhang mit einem Todesfall lassen sich allgemein in drei Positionen unterteilen: Leistungen des Bestattungsunternehmers, Friedhofsgebühren und Leistungen Dritter, zum Beispiel Blumenschmuck, Trauerfeier und Grabgestaltung.
- Die Höhe der Rechnung des Bestatters ist hauptsächlich vom Umfang der beauftragten Leistungen abhängig, insbesondere der Auswahl des Sargs. Ein einfacher Sarg ist ab etwa 350 € zu haben, ein hochwertiges Modell für eine Feuerbestattung kostet 1.500 Euro, für eine Erdbestattung sogar 2.500 Euro. Rechnen Sie insgesamt mit 1.500 Euro Bestatterkosten für eine einfache Beisetzung bis 4.000 Euro für umfassende Leistungen mit einer großen Feier.
- Die Friedhofsgebühren richten sich nach der gewählten Bestattungsform. Sie betragen 1.500 bis 4.000 Euro für eine Erdbestattung und ungefähr die Hälfte davon für eine Feuerbestattung. Lassen Sie sich bei der Entscheidung – neben einem eventuell zu Lebzeiten geäußerten Wunsch des Verstorbenen – aber nicht nur von Kostenaspekten leiten. Überlegen Sie, ob Sie in den nächsten 25 Jahren in der Lage sein werden, sich um ein Erdgrab zu kümmern, oder ob zum Beispiel eine Baumbestattung im Friedwald nicht die bessere Entscheidung ist. Hier sind auch die Folgekosten (Stein, Grabpflege) geringer.
- Hinsichtlich der Fremdleistungen haben Sie es im Wesentlichen selbst in der Hand, wie viel Sie ausgeben möchten. Todesanzeige, Kaffeetisch und Musiker sind keine Pflicht, Totenschein, Sterbeurkunde und gegebenenfalls Krematorium dagegen schon. Bei einer anonymen Beerdigung fallen hier nur wenige hundert Euro an, das obere Ende ist offen. Planen Sie mit 1.000 bis 2.500 Euro.
Angehörige können selbst handeln
Für die Beerdigungskosten müssen grundsätzlich die Erben aufkommen. Das ist im Gesetz geregelt (§ 1968 BGB). Was die Leistungen des Bestattungsunternehmers angeht, kommt es auf den mit ihm geschlossenen Vertrag an – wer die Musik bestellt, bestimmt zwar, was sie spielt, muss sie aber auch bezahlen. Das Sterbegeld ist schon seit 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man selbst vorsorgen. Es ist aber auch möglich, bis zur eingangs erwähnten Summe von 10.000 Euro Sterbegeld für andere zu versichern, ohne dass sie davon wissen und zustimmen müssen. Damit haben Angehörige die Möglichkeit, das Geld für eine würdige Bestattung anzusparen, ohne mit den betroffenen Eltern oder Großeltern das unangenehme Thema Tod zu besprechen. Eine Sterbegeldversicherung dient nicht nur der verzinsten Ansammlung des Geldes, sondern deckt vor allem das Risiko eines unerwartet frühen Ablebens. Die versicherte Summe wird in voller Höhe ausgezahlt, auch wenn das Sparguthaben dafür noch nicht reicht.
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