Wer ein Eigenheim plant, steht zunächst vor der Frage, ob er ein Fertighaus kauft, einen bezugsfertigen Neubau samt Grundstück von einem Bauträger erwirbt oder sich für eine eigene Planung gemeinsam mit einem Architekten entscheidet. Unberechtigterweise haben viele Menschen Angst vor der Unplanbarkeit der Architektenkosten. Denn diese sind recht genau festgelegt.
Sicherheit durch Honorartabelle
Welches Honorar dem Architekten zusteht, ist in Deutschland in der HOAI geregelt. Dabei handelt es sich um die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Diese Ordnung ist ein transparentes Regelwerk und geht auf das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen zurück. Das Schweizer Pendant zur HOAI sind die SIA-Normen bzw. die SIA-Honorarordnungen. Unter bawos.ch erfahren Sie Details zum Bauen in der Schweiz.
Abrechnung nach Leistungsphasen
Insgesamt ist die HOAI in neun Leistungsphasen unterteilt, aus denen sich das Gesamthonorar des Architekten zusammensetzt. Die ersten vier Phasen reichen von der Ermittlung der Rahmenbedingungen über den Vorentwurf und die detaillierte Entwurfsplanung bis hin zur Beantragung der Baugenehmigung. In den Phasen fünf bis sieben werden genaue Zeichnungen angefertigt, Leistungsbeschreibungen für diverse Firmen erstellt und einkommende Angebote geprüft. Die letzten beiden Phasen beinhalten die Bauüberwachung und Dokumentation. Mehr zu diesen Themen auch unter www.projekt-promotion.at.
Kostenschwankungen
Insgesamt liegen die Kosten für einen Architekten bei Neubauten zwischen zwölf und fünfzehn Prozent der kompletten Baukosten ohne die Grundstückskosten, sofern der Bauherr den Architekten für alle neun Phasen beauftragt. Allerdings zahlt es sich letztendlich nur selten aus, einige Phasen in Eigenregie zu übernehmen. Dabei lässt die Honorarordnung einen Spielraum zwischen einem Mindest- und einem Höchstsatz. Zu leichten Schwankungen kann es außerdem kommen, wenn das Immobilienprojekt eine komplizierte Planung verlangt.
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