Aufhebungsvertrag: Das sollten Sie als Arbeitnehmer beachten

Aufhebungsvertrag: Das sollten Sie als Arbeitnehmer beachten

Ein Aufhebungsvertrag ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Oft umfasst der Vertrag ein kurzfristiges oder sogar sofortiges Ende der Beschäftigung und eine Abfindung. Diese kann vollkommen frei zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden. Üblicherweise orientiert sie sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Bruttomonatsgehalt.

Mit einer solchen Vereinbarung können auch Beschäftigungsverhältnisse beendet werden, bei denen das Kündigungsschutzgesetz oder der Betriebsrat eine Kündigung von Arbeitgeberseite verhindern. Stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, muss der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen und riskiert eine Kündigungsschutzklage.

Mögliche Vorteile für den Arbeitnehmer

Kann ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer Vorteile gegenüber einer regulären bzw. betriebsbedingten Kündigung haben? Durchaus! Vor allem beim direkten Übergang von einer Beschäftigung zur nächsten erlaubt diese Übereinkunft mit dem alten Arbeitgeber, die neue Stelle schneller anzutreten. Eine Kündigung von Arbeitnehmerseite bringt Bewerber oft in Erklärungsnot. Der Aufhebungsvertrag erlaubt es, diesen Erklärungsbedarf zu umschiffen. Da dieses Arrangement im Gegensatz zur Kündigung von Arbeitgeberseite das Einverständnis beider Parteien voraussetzt, hat der Arbeitnehmer beim Aushandeln des Vertrags einen größeren Einfluss auf die Bedingungen des Ausscheidens aus dem Betrieb.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Droht nach dem Ende der Beschäftigung durch einen Aufhebungsvertrag jedoch Arbeitslosigkeit, kann die Vereinbarung eine unangenehme Folge haben: Für den Bezug von Arbeitslosengeld gilt in diesem Fall dieselbe Sperrzeit, als hätten Sie selbst gekündigt. Ein Aufhebungsvertragsrechner hilft Ihnen herauszufinden, ob ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung diesen Nachteil ausgleicht.

Angebot zum Aufhebungsvertrag – was tun?

Auf keinen Fall sollten Sie sich unter Druck setzen lassen. Gewährt der Arbeitgeber keine Bedenkzeit und beharrt darauf, dass der Vertrag sofort unterzeichnet wird, kann das seine Unwirksamkeit bedeuten. Bei solch einem Angebot empfiehlt es sich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen. Wenn Sie von einem Anwalt den Aufhebungsvertrag prüfen lassen, kann sich schnell herausstellen, ob eine Kündigungsschutzklage Erfolg hätte. Daran bemisst sich oft, ob der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, wenn Sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen.

Bild: bigstockphoto.com / fizkes

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