Als erwerbsunfähig wird ein Arbeitnehmer dann gesehen, wenn dieser aus psychischen oder körperlichen Gründen nicht mehr seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. In der Regel trägt die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeitsrente, aber private Versicherungsmöglichkeiten bieten zusätzlich noch weiteren Schutz und finanzielle Sicherheit.
Welche Voraussetzungen müssen für den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt sein?
Der Gesundheitszustand muss den Betroffenen so weit einschränken, dass er nur noch bis zu drei Stunden arbeiten kann und damit voll erwerbsunfähig ist, oder er maximal sechs Stunden tätig sein kann und somit als teilweise erwerbsunfähig gilt. Des Weiteren wird durch die Gesetzmäßigkeiten der Deutschen Rentenversicherung festgelegt, dass der Antragsteller mindestens fünf Jahre lang bei der Rentenversicherung versichert gewesen sein muss und dass die Beiträge über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren in die Versicherung eingeflossen sind. Zusätzlich darf man nicht im gesetzlichen Rentenalter sein. Analog dazu kann eine Erwerbsminderungsrente sogar schon ab einem Lebensalter von 58 Jahren ausgeschlossen werden, dann greifen andere Rentenformen, wie zum Beispiel der Vorruhestand.
Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?
Der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente wird schriftlich bei der zuständigen Rentenversicherung gestellt. Diese prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls noch eine neutrale medizinische Begutachtung ein. Bei positivem Bescheid wird die Erwerbsminderungsrente in der Regel für drei Jahre bewilligt und zur gegebenen Zeit erneut überprüft.
Jeder Arbeitnehmer sollte das Thema der möglichen Erwerbsunfähigkeit nicht verdrängen, denn von einer lang anhaltenden beziehungsweise chronischen psychischen oder physischen Krankheit kann jeder im Laufe seines Lebens betroffen sein. Demnach ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig bei beratenden Stellen informieren zu lassen.