Die ansteigende Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten und Regionen bzw. die Möglichkeit in eine gewinnbringende Geldanlage zu investieren, machen den Handel mit bewusst überteuerten oder nicht existenten Immobilien gegenüber Anlegern und unwissenden Wohnungssuchenden für Trickbetrüger immer attraktiver. Um einen seriösen Eindruck zu vermitteln, nutzen die Betrüger unter anderem häufig die Namen großer bzw. bekannter Unternehmen. In vielen Fällen beginnt der Betrug jedoch nicht erst bei dem Verkauf der vermeintlichen Immobilie, sondern bereits nach der ersten Kontaktaufnahme. Die Betrüger verlangen beispielsweise nicht selten Geld für die Reservierung einer Immobilie (Kautionen) oder verlangen eine Kopie des Personalausweises um letztendlich mit dessen personenbezogenen Daten weitere betrügerische Anzeigen zu schalten.
Tipps – So schützen Sie sich
Sind Sie an einer eigenen Immobilie interessiert oder derzeit auf Wohnungssuche? So informieren Sie sich bereits im Vorfeld genau, ein Sachverständiger für Immobilienbewertung kann Ihnen dabei helfen. Haben Sie beispielsweise eine interessante Anzeige im Internet gefunden, so ergreifen Sie Eigeninitiative und recherchieren im Internet. Häufig werden von den Betrügern Anzeigen unter verschiedenen Namen auf mehreren Plattformen gleichzeitig geschaltet oder die selben Bilder für unterschiedliche Anzeigen im Internet genutzt. Sollten Sie bei der Recherche auf unseriös wirkende Marktteilnehmer stoßen, so melden Sie diese bitte auch umgehend dem jeweiligem Portalbetreiber. Verzichten Sie weiterhin darauf bar oder per Vorkasse zu bezahlen und lassen Sie sich das Objekt persönlich vor Ort zeigen. Natürlich gilt es auch den etwaigen Immobilienvertrag genau durchzulesen bzw. diesen auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen zu lassen. Setzen Sie beim Immobilienkauf auf einen seriösen und erfahrenen Makler wie www.wolf-immobilien-gruppe.de.
Opfer eines Immobilienbetrugs
Sind Sie dennoch Opfer einer sogenannten Schrottimmobilie geworden, bietet das Rechtssystem Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt ein gültiger Darlehensvertrag mit ordentlicher Widerrufsbelehrung vorliegt. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, besteht für den Geschädigten die Möglichkeit, den Vertrag ohne Vorfälligkeitsschädigungen aufzulösen. Im Falle eines (möglichen) Betruges sollte möglichst zeitnah ein spezialisierter Anwalt um Rat gefragt werden.