Mit dem Kilometergeld werden Kosten für Autofahrten erstattet. Meist handelt es sich um Dienstfahrten. Aber auch Behörden wie die Arbeitsagentur bezahlen ein Kilometergeld. Und auch Zeugen, die vor Gericht aussagen, bekommen Kilometergeld. Grundsätzlich steht jedem Menschen Kilometergeld zu, der zu einer Fahrt verpflichtet war. Je nach Anlass und Behörde handelt es sich um Pauschalbeträge, denen ein einheitlicher Satz zugrunde liegt. Zwischen privaten Personen kann der Satz aber stark variieren und ist Verhandlungssache.
Pendlerpauschale als Richtwert
Einen Richtwert stellt die sogenannte Pendlerpauschale dar. Sie beträgt seid 2004 30 Cent. Der Staat erstattet sie als Steuerabzug, wobei die einfache Strecke zwischen der verbindlichen Wohnung und dem Arbeitsort zugrunde gelegt wird. Seit 2007 kann sie erst ab einer Fahrtstrecke von mehr als 21 Kilometer geltend gemacht werden. Wer Strecken an wechselnde Arbeitsorte mit einem Privatfahrzeug zurücklegen muss, kann mit einem Navigationsgerät oder einem sogenannten Kilometergeld-Messer die Strecken ermitteln und in einer Tabelle auslesen lassen.
An der Pendlerpauschale orientieren sich auch viele Arbeitgeber, die Kosten für unabdingbare Fahrten erstatten. Die Pauschale wird hier aber nach wie vor ab dem ersten Kilometer und für die volle Fahrtstrecke bezahlt. Gegebene Anlässe sind die Teilnahme an Seminaren oder kurzfristige Kundenbesuche oder die Vertretung eines Kollegen in einer Filiale. Die Erstattung erfolgt auf Antrag und durch Nachweis.
Ermittlung individueller Sätze
Auch ein individueller Satz für Fahrten kann relativ genau ermittelt werden, was besonders bei größeren Fahrzeugen sinnvoll ist. Hier wird neben der gefahrenen Strecke der Wertverlust bzw. die Abnutzung eines Fahrzeugs miteinbezogen und der aktuelle Benzinpreis. Zugrunde gelegt werden hier der Anschaffungspreis und die zu erwartende Laufleistung des Fahrzeugs. Aus dem Quotienten ergibt sich dann die Abnutzung pro Kilometer, zu der dann noch die Kosten für den mittleren Verbrauch addiert werden. Das Verfahren ist bei der Ermittlung von privaten Ausgaben und Firmenkosten sinnvoll.