Bei einer Überweisung nach Italien handelt es sich um eine klassische Auslandsüberweisung. Technisch gesprochen handelt es sich um eine Übertragung von Geld von einem Gebietsansässigen an einen Gebietsfremden und umgekehrt.
Preisliche Behandlung wie eine Inlandsüberweisung
Durch die Währungsumstellung auf den Euro im Jahr 2002, haben sich Auslandsüberweisung in ein Land der Europäischen Union faktisch zu einer Inlandsüberweisung entwickelt. Für Überweisungen nach Italien heißt das, dass die deutschen Kreditinstitute auf Grundlage einer Verordnung der EU für die Überweisung nach Italien nur noch die entsprechenden Inlandsgebühren erheben dürfen, die bei einer normalen Überweisung im Inland anfallen würden. Die EU-Preisverordnung ist 2003 in Kraft getreten. Seitdem unterliegen alle üblichen Auslandsüberweisung – wie zum Beispiel nach Italien – bis zu einem Betrag von 12.500 Euro den Preisen für eine Inlandsüberweisung. Bei einer solchen Überweisung nach Italien handelt es sich um eine EU-Standardüberweisung. Mit Jahresbeginn 2006 wurde dieser Betrag dann noch einmal auf 50.000 Euro aufgestockt.
AWV-Meldepflicht beachten
Alle Überweisungen von Gebietsansässigen an Gebietsfremde – und auch umgekehrt – sind ab einem Betrag von 12.500 Euro meldepflichtig. Das heißt, wenn man mehr als 12.500 Euro nach Italien überweisen möchte, muss man diesen Betrag bei der deutschen Bundesbank melden. Eine Missachtung dieser Meldepflicht wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Meldepflicht besteht auch, wenn der Betrag gesplittet wird. Die Meldung erfolgt über das Z1-Formular bei ausgehenden Zahlungen bzw. über das Z4-Formular bei eingehenden Zahlungen. Die Formulare können auf der Webseite der Bundesbank heruntergeladen werden. Die Daten werden zur Erstellung der Außenwirtschaftsstatistik verwendet und auch nur kurzfristig gespeichert. Eine Weitergabe beispielsweise an das Finanzamt erfolgt nicht. Das heißt, die AWV-Meldung hat keine steuerrechtlichen Konsequenzen.
Eine Meldung an die Bundesbank muss nicht erfolgen, wenn das Konto in Italien dem Zahlungsauftraggeber persönlich gehört. Die Meldungspflicht entfällt ebenfalls, wenn es sich bei der Überweisung um einen Kredit mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten handelt oder die Zahlung der Warenein- bzw. Warenausfuhr dient.
IBAN und BIC
Bisher wurden Überweisungen nach Italien über EBA STEP abgewickelt. Durch die SEPA-Umstellung (Single Euro Payment Area) wird ein einheitlicher Zahlungsraum unter den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Monaco geschaffen. Durch die Einführung und Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) soll der Zahlungsverkehr innerhalb des europäischen Zahlungsraumes wesentlich vereinfacht und durch die Angabe der internationalen Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) beschleunigt werden.