Grenzüberschreitende Überweisungen, aber auch Bar- oder Scheckzahlungen, sind bei Überschreitung des Meldefreibetrages i. H. von 12.500 EUR gemäß AWV grundsätzlich bei der Bundesbank meldepflichtig. Meldepflichtige sind hier neben Privatpersonen, auch Wirtschaftsunternehmen und Geldinstitute und öffentliche Stellen. Die Meldung kann in Papierform oder über ExtraNet eingereicht werden. Genaue Informationen dazu können auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden. Auch ist dort eine Servicenummer für Rückfragen angegeben.
Während das Verfahren bei Auslandsüberweisungen bei Ländern, die der EWWU angehören, noch anderes zu handhaben ist, werden Überweisungen bei Nicht-EWWU-Ländern überwiegend über das SWIFT-System abgewickelt. Überweisungsaufträge werden mit SWIFT-Adressen versehen, die Auskunft über das Land, den Ort sowie den Namen der begünstigten Bank Auskunft gibt. Handelt es sich um Überweisungsbeträge im Großbetrags- oder Individualzahlungsverkehr, empfiehlt es sich, das TARGET-System zu nutzen. Es handelt sich dabei um ein Internetbanken-System, das insgesamt 16 Großbanken verbindet. Darunter befindet sich die EZB (Europäische Zentralbank) sowie nationale Zentralbanken Europas. Das TARGET-System zeichnet sich durch eine schnelle Abwicklung der Überweisungen aus, die hier bereits am selben Tag zur Zahlung ausgeführt werden. Hierbei müssen Auftrags- und Empfangsbank keine direkte Korrespondenz führen.
Es gibt unterschiedliche Anbieter, die bei der Auslandsüberweisung behilflich sind. Hier lohnt in jedem Fall ein genauer Vergleich, da die Gebühren und auch die Dauer der Überweisungen sehr unterschiedlich gestaffelt sind. Informieren Sie sich im Vorfeld einer Überweisung nach Russland bei allen zur Verfügung stehenden Anbietern. Sie finden dazu viele und umfassende Informationen im Internet. Ansonsten hilft Ihnen bei sehr fachspezifischen Fragen auch Ihre Hausbank.