Das Reisen gehört zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen – schließlich trägt man den Titel “Reiseweltmeister” nicht umsonst. Bei Sonne und Wärme abschalten und den Alltag weit hinter sich lassen – es gibt kaum ein schöneres Gefühl. Damit man dann, wenn es endlich losgeht, auch mit einem guten Gefühl in den Urlaub aufbrechen kann, gehören auch die richtigen Versicherungen in den Koffer.
Wenn Urlaubsträume platzen: Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Denn leider kann es immer auch vorkommen, dass aus irgendwelchen Gründen eine bereits gebuchte Urlaubsreise nicht angetreten werden kann. Wer für diesen Fall aber vorsorglich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, muss dann zumindest neben dem Frust über den geplatzten Trip nicht auch noch den Ärger über die zu zahlenden Rücktrittskosten befürchten – das kann man dann getrost seiner Versicherung überlassen.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann man für eine einmalige Urlaubsreise abschließen. Sinnvollerweise sollte dies zeitnah mit der Buchung geschehen, denn ab diesem Moment ist ja auch das zu versichernde Risiko da. Außerdem gilt es gewisse Fristen einzuhalten, die je nach Versicherungsgesellschaft anders ausfallen können.
Wer sich allerdings mehrmals im Jahr einen Urlaub gönnt, der ist meist mit einer Jahres-Reiseversicherung besser beraten. Damit sind alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert und dies ist – natürlich in Abhängigkeit vom versicherten Reisepreis – in der Regel günstiger als für jede Reise eine separate Police abzuschließen.
Wer dabei nur den Reiserücktritt versichert, bleibt dabei immer noch auf einem gewissen Risiko sitzen – denn mit dem Reiseantritt, beispielsweise beim Einchecken am Flughafen, erlischt der Versicherungsschutz. Wer danach beispielsweise auf der Treppe stürzt und sich das Bein bricht, kann von der Reise nicht mehr zurücktreten, er kann sie nur noch abbrechen. Dies ist sicher ein Extremfall, viel häufiger ist, dass man aus unerwarteten Gründen vorzeitig aus dem Urlaub heimkehren muss. Die Kosten dafür übernimmt eine Reiseabbruchversicherung, mit meist im Paket mit dem Rücktrittschutz angeboten wird.
Auslandskrankenversicherung ist absolutes Muss
Während man Stornierungskosten einer Reise insbesondere bei günstigen Angeboten (beispielsweise von www.preisvergleich.reisen) gerade noch verschmerzen kann, so kann ein anderer Umstand im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen: Man wird im Auslandsurlaub krank und hat keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen.
Da die gesetzlichen Krankenkassen im Ausland oft keine oder nur einen geringen Teil der Behandlungskosten übernehmen, kann das oft dazu führen, dass erkrankte oder verletzte Urlauber zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.
Dabei richten sich die Leistungen der Krankenkassen bei Reisen innerhalb Europas nach den gesetzlichen Vorgaben des Urlaubslandes, während außerhalb Europas in der Regel überhaupt kein Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse besteht. Sollte ein Krankenrücktransport nötig werden, so werden die Kosten dafür grundsätzlich nicht übernommen.
Ein zusätzlicher Auslands-Krankenschutz gehört also auf jeden Fall mit ins Gepäck und wird auch ausdrücklich von Verbraucherschützern, gesetzlichen Krankenkassen und dem Auswärtigen Amt empfohlen. Nach Ansicht von Versicherungsexperten ist die Auslandsreisekrankenversicherung die wichtigste Reiseversicherung überhaupt.
Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung gewährleistet dem Reisenden den finanziellen Schutz bei Verlust, Beschädigung und/oder Zerstörung seines Gepäcks in Form seines persönlichen Reisebedarfs während einer Reise. Diese Police kann für den Zeitraum einer einzelnen gebuchten Urlaubsreise oder auch eines einjährigen Vertrages (meist im Zusammenhang mit anderen Reiseversicherungen) abgeschlossen werden.
Allerdings sollte man auch hier genau auf die konkreten Versicherungsbedingungen achten. Da man demnach beispielsweise Koffer nicht einfach neben sich stellen darf, sondern eigentlich zwischen den Beinen einklemmen muss, kann es oft vorkommen, dass es im Schadensfall Schwierigkeiten gibt, seine Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchzusetzen und ein korrektes Verhalten nachzuweisen. Vor Abschluss sollte auch geprüft werden, inwieweit eine bestehende Hausratversicherung auch für Schäden und Verlust am Reisegepäck aufkommt.