Mit der Pflichtversicherungsgrenze wird der Höchstbetrag des jährlichen Einkommens geregelt; verdient der Arbeitnehmer mehr, kann er seine Krankenkasse frei wählen. Fällt er darunter, muss er in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben.
Privat oder gesetzlich?
Die Höhe der Pflichtversicherungsgrenze wird jährlich neu angesetzt. Je nachdem wie sich die Bruttolöhne entwickeln, wird die Grenze höher, bzw. niedriger festgelegt. Wer oberhalb des Betrages liegt, kann seine Versicherung frei bestimmen. Ob Sie sich dann privat versichern oder aber in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben ist Ihnen freigestellt. Diese Regelung ist seit 2007 in Kraft, seit der Gesundheitsreform. Vor diesem Zeitpunkt gab es abweichende Gesetze und wesentlich mehr Arbeitnehmer konnten in eine private KV wechseln. Da dies aber den gesetzlichen Krankenkassen zu viele Beitragszahler entzog, wurde die neue Regelung eingeführt.
Warum diese Regelung wichtig ist
Mit der neuen Pflichtversicherungsgrenze wird sicher gestellt, dass ausreichend Beitragszahler in der gesetzlichen KV verbbleiben um dem sozialen Engagement gerecht zu werden. So sind die Grenzen seit 2007 um 4000 Euro angehoben worden. Im Jahr 2013 liegt die Pflichtversicherungsgrenze bei 52.200 Euro Jahreseinkommen. Verdienen Sie weniger, dann müssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Wenn Sie einmal unter die Grenze gefallen sind, dann müssen Sie auf drei aufeinanderfolgenden Jahren nachweisen, dass Sie mehr verdient haben, um sich wieder privat versichern zu können.
Die Pflichtversicherung heißt auch Jahresentgeltgrenze und ist eine variable Größe, die jedes Jahr neu berechnet wird. Mit derzeit mehr als 52.200 Euro können Sie Ihre Kasse frei wählen, verdienen Sie weniger, sind Sie zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet.